Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
obwohl die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in Nordrhein-Westfalen für Maßnahmen ab 2018/2024 abgeschafft wurden, drohen vielen Eigentümern durch sogenannte „Altfälle“ (Beschlüsse vor 2018) nach wie vor horrende Beitragsbescheide.
Das Problem: Ungewissheit & Fehlen von Transparenz
Wichtige Argumente gegen den geplanten Ausbau:
- Instandhaltung ist Gemeindesache: Geringfügige Veränderungen oder Reparaturen ersparen der Gemeinde lediglich ihre Unterhaltspflicht – sie begründen keine Beitragszahlung für Eigentümer!
- Fehlende Wirtschaftlichkeit bei Teilerschließung: Wenn bei einer geplanten Erstherstellung (§§ 127 ff. BauGB) erst ein Bruchteil der Grundstücke bebaut ist, führt ein vorzeitiger Straßenausbau durch den anschließenden Baustellenverkehr zwangsläufig zu Zerstörung, Schlaglöchern und Absackungen.
- Vermeidung von Flickenteppichen: Wir fordern eine sinnvolle Terminierung der Erschließung, erst wenn die Bebauung weitgehend abgeschlossen ist.
- Fehlende Akteneinsicht: Betroffene erfahren oft erst Jahre später von alten Ratsbeschlüssen.
- Fragwürdige Datierungen: Liegt der wirkliche, formelle Ausbaubeschluss tatsächlich vor dem Stichtag 01.01.2018, oder gab es spätere Umplanungen?
- Ungerechte Verteilung: Existenzbedrohende Belastungen von teils fünf- bis sechsstelligen Summen für Straßen, die von der Allgemeinheit genutzt werden.
Unsere Forderung: Vollständige Offenlegung aller Baubeschlüsse durch die Gemeinde und rechtliche Prüfung aller angeblichen „Altfälle“!
Was wir jetzt tun müssen:
- Stimmen und Betroffene bündeln.
- Einsicht in die Ratsinformationssysteme und Vergabeakten verlangen.
- Gemeinsam gegen fehlerhafte Beitragsbescheide vorgehen.
Tragen Sie sich in unsere Bürgerliste ein, damit wir gemeinsam gegenüber der Politik geschlossen auftreten können!
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